Lösung

Social-Media-Tool aus Deutschland, gebaut für die DSGVO

BestPost gehört Livebox Studios in Oldenburg. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt ab dem ersten Tag, die Server stehen in Deutschland, deine Videos liegen in der EU-Region des Speichers. Ein Zertifikat ist das nicht, ein Siegel gibt es nicht.

14 Tage gratis, ohne Kreditkarte.

bestpost.app/planer
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sommer-reel.mov
MOV4K60 fps1,2 GB
BKeine doppelte Kompression
1× Kompression: nur durch die Plattform selbst
Deine Datei geht unverändert raus

BestPost ist ein Social-Media-Tool von Livebox Studios in Oldenburg. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gilt ab dem ersten Tag, die Server stehen bei netcup in Deutschland, deine Videodateien liegen in der EU-Region von Cloudflare R2. Abgerechnet wird in Euro, gekündigt wird online und ohne Login.

Deutsche Firma, deutsches Recht

Anbieter ist Livebox Studios, Inhaber Jeff Immega, Auf dem Warnshof 7 in 26125 Oldenburg. Es gilt deutsches Recht, Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

AVV ohne E-Mail-Wechsel

Der Auftragsverarbeitungsvertrag steht komplett unter /de/avv und ist über die AGB Bestandteil deines Nutzungsvertrags, sobald du BestPost gewerblich einsetzt. Eine unterzeichnete Ausfertigung bekommst du auf Anfrage als PDF.

Speicherorte offen benannt

Server bei der netcup GmbH (Sitz Karlsruhe), Verarbeitungsort Deutschland, Videodateien in der EU-Region von Cloudflare R2, KI-Funktionen bei OpenAI Ireland und nur, wenn du sie selbst startest. Die Liste steht mit Anschrift und Verarbeitungsort im AVV.

Wo liegen meine Daten, wenn ich BestPost nutze?

Die Server betreibt die netcup GmbH (Sitz Karlsruhe), Verarbeitungsort ist Deutschland. netcup setzt seinerseits drei Unterauftragsverarbeiter ein, alle im Europäischen Wirtschaftsraum: zwei Anexia-Gesellschaften in Klagenfurt und eine in Karlsruhe. Für diese Kette gibt es keine Drittlandübermittlung.

Deine Videos und Bilder liegen im Objektspeicher Cloudflare R2. BestPost nutzt dort die EU-Jurisdiktion über den Endpunkt eu.r2.cloudflarestorage.com, die Dateien werden also in Rechenzentren in der Europäischen Union gespeichert. Ehrlich dazugesagt: Cloudflare, Inc. sitzt in San Francisco. Cloudflare erklärt im Auftragsverarbeitungsvertrag die Einhaltung des EU-US Data Privacy Framework, und entfällt diese Zertifizierung, greifen die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914.

Die KI-Funktionen laufen über OpenAI Ireland Ltd. in Dublin und nur dann, wenn du sie selbst startest. Solange du keine Transkription, Inhaltsanalyse oder Textgenerierung anstößt, verlässt keine Datei den Dienst in Richtung KI-Dienstleister. Verarbeitet eine Konzerngesellschaft außerhalb des EWR, geschieht das auf Grundlage der Standardvertragsklauseln. Nach dem mit OpenAI geschlossenen Vertrag dürfen deine Inhalte nicht zum Training der Modelle verwendet werden.

Die Zahlungen wickelt Stripe Payments Europe, Ltd. in Dublin zusammen mit Stripe, Inc. in den USA ab. Vollständige Kartendaten erhebt ausschließlich Stripe, sie berühren die Server von BestPost nicht. Für den Zahlungsverkehr ist Stripe eigener Verantwortlicher und damit kein Unterauftragsverarbeiter.

  • netcup GmbH, Sitz Karlsruhe: Server und E-Mail-Versand, Verarbeitung in Deutschland
  • Cloudflare, Inc., San Francisco: Mediendateien, Speicherort EU-Region, DPF und Standardvertragsklauseln
  • OpenAI Ireland Ltd., Dublin: Transkription, Inhaltsanalyse, Textvorschläge, nur bei aktiver Nutzung
  • Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin: Zahlungsabwicklung, eigener Verantwortlicher

Was steht im AVV und wie kommt er zustande?

Der Auftragsverarbeitungsvertrag von BestPost liegt öffentlich unter /de/avv und du musst ihn nicht anfordern. Sobald du BestPost als Unternehmer nutzt und dabei personenbezogene Daten anderer Menschen verarbeitest, ist er über § 1a der AGB Bestandteil deines Nutzungsvertrags. Er besteht damit ab dem ersten Tag und nicht erst nach einem Mailwechsel. Brauchst du für deine Unterlagen eine unterzeichnete Ausfertigung, schreibst du an info@bestpost.app mit dem Betreff AVV und bekommst den Vertrag als PDF mit deinen Angaben zurück.

Inhaltlich regelt der Vertrag die Punkte, nach denen eine Aufsichtsbehörde fragt: Gegenstand und Dauer, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Anschrift und Verarbeitungsort, die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die Unterstützung bei Betroffenenrechten sowie Löschung oder Rückgabe der Daten. Verletzungen des Datenschutzes meldet BestPost dir spätestens 48 Stunden nach Kenntnis, damit dir der Rest deiner eigenen 72-Stunden-Frist aus Art. 33 DSGVO bleibt.

Bei den Löschfristen wird es konkret. Videodateien löscht BestPost, sobald der Beitrag auf allen gewählten Plattformen veröffentlicht ist, spätestens 14 Tage nach dem letzten Beitragsstatus. Bild- und Karusselldateien haben bewusst keine automatische Frist: Sie bleiben, bis du sie oder dein Konto löschst, und dasselbe gilt für geplante Beiträge. Entwürfe verschwinden 14 Tage nach dem Anlegen, Transkripte, Untertitel-Dateien und KI-Analysen 90 Tage nach dem Löschen der zugehörigen Mediendatei. Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen wird spätestens innerhalb von 30 Tagen gelöscht, über die Kontolöschung im Dienst sofort. Sicherungskopien laufen turnusmäßig aus, eine gelöschte Angabe kann deshalb bis zu 30 Tage in einer Sicherung fortbestehen.

Für Auskunft und Datenübertragbarkeit brauchst du keine E-Mail zu schreiben. In den Einstellungen lädst du deine Daten jederzeit selbst als JSON-Datei herunter, inklusive Accountdaten, Plattform-Verbindungen, Inhalten, geplanten Beiträgen, Veröffentlichungsergebnissen, KI-Nutzung und Rechnungsdaten.

Warum bestehende DSGVO-Anbieter an Creatorn vorbeizielen

Deutsche Anbieter mit Datenschutz-Versprechen gibt es, sie sprechen aber Unternehmen, Agenturen und Behörden an: Freigabe-Workflows, Community Management, Monitoring, Reporting. Wer allein Kurzvideos produziert und viel postet, zahlt dort für Funktionen, die nie jemand benutzt. BestPost setzt an der anderen Seite an, beim Solo-Creator und beim Selbstständigen, der 100 Videos und mehr in einem Durchgang veröffentlicht.

Dazu gehört auch, die Grenzen zu nennen. BestPost hat keinen Freigabe-Workflow, keine Social Inbox und kein Analytics-Reporting für Kunden. Die kleinste Einheit für Trennung, Export und Löschung ist das Konto, nicht die einzelne Marke darin. Wer einem Endkunden dessen Daten getrennt herausgeben oder löschen können muss, führt für ihn laut AVV besser ein eigenes Konto.

Ein eigenes ISO-27001-Zertifikat hat BestPost nicht. Der AVV gibt weiter, welche unabhängigen Zertifizierungen bei den eingesetzten Dienstleistern bestehen und wo sie öffentlich nachprüfbar sind. Nachweise zur Einhaltung von Art. 28 DSGVO gibt es auf Anfrage kostenfrei, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, auf Wunsch als ausgefüllter Prüffragebogen.

Auf der praktischen Seite: abgerechnet wird in Euro, die Preise sind Endpreise mit enthaltener Umsatzsteuer, Unternehmer können im Checkout ihre USt-IdNr. angeben und bei Unternehmern aus dem EU-Ausland greift das Reverse-Charge-Verfahren. Kündigen kannst du ohne Login über die Schaltfläche unter /de/kuendigung, über das Kundenportal im Konto oder per E-Mail an support@bestpost.app, wie es § 312k BGB verlangt.

So funktioniert es

1

Rechtstexte vorab lesen

Datenschutzerklärung, AGB und AVV stehen vollständig online, ohne Konto und ohne Kontaktformular. Du siehst vor der Anmeldung, welche Dienstleister eingesetzt werden und wo verarbeitet wird.

2

Konto anlegen, AVV gilt sofort

Nutzt du BestPost gewerblich, ist der AVV über die AGB ab dem ersten Tag Bestandteil deines Vertrags. Du musst ihn nicht anfordern und auf nichts warten.

3

Bei Bedarf unterschrieben anfordern

Brauchst du eine unterzeichnete Ausfertigung für deine Unterlagen, reicht eine Mail an info@bestpost.app mit Betreff AVV, Firmierung und Anschrift. Du bekommst den Vertrag als PDF zurück.

Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständiger mit Social-Media-Tool einen AVV abschließen?

Ja, sobald du gewerblich postest und dabei personenbezogene Daten anderer Menschen verarbeitest. Das ist schon der Fall, wenn in deinen Videos Personen zu sehen oder zu hören sind, die nicht du selbst bist, oder wenn du Kanäle für Kunden betreust. Nutzt du BestPost rein privat für eigene Inhalte, brauchst du den Vertrag nicht. Bei BestPost gilt der AVV automatisch über § 1a der AGB, du musst ihn nicht separat abschließen.

Wo werden meine Videos gespeichert?

Deine Videos und Bilder liegen im Objektspeicher Cloudflare R2, und zwar in der EU-Jurisdiktion über den Endpunkt eu.r2.cloudflarestorage.com. Die Dateien werden ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union gespeichert. Anbieter ist Cloudflare, Inc. mit Sitz in den USA, abgesichert über das EU-US Data Privacy Framework und ersatzweise über die Standardvertragsklauseln. In ein Drittland gelangt eine Datei nur, wenn du sie selbst an eine dort ansässige Plattform veröffentlichst oder eine KI-Funktion nutzt.

Ist BestPost DSGVO-konform?

BestPost ist auf die DSGVO hin gebaut und dokumentiert das nachprüfbar: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 online, vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Anschrift und Verarbeitungsort, benannte Rechtsgrundlagen je Verarbeitung, verbindliche Löschfristen und ein Datenexport im Konto. Ein Zertifikat ist das nicht, ein Siegel gibt es nicht. Verantwortlicher bist bei gewerblicher Nutzung du, BestPost ist dein Auftragsverarbeiter. Nachweise zur Einhaltung von Art. 28 stellt Livebox Studios auf Anfrage kostenfrei bereit.

Gibt es eine europäische Alternative zu Buffer oder Hootsuite?

Ja, BestPost ist eine davon: deutsche Firma in Oldenburg, Server in Deutschland, Mediendateien in der EU, AVV inklusive, Abrechnung in Euro, Kündigung online ohne Login. Der Unterschied zu den bestehenden deutschen Anbietern liegt in der Zielgruppe. Die meisten davon zielen auf Agenturen und Unternehmen mit Freigabe-Workflows, BestPost auf Creator und Selbstständige, die viele Kurzvideos gleichzeitig auf Instagram, TikTok, YouTube, Facebook und X veröffentlichen.

Gilt der AVV schon während der 14-tägigen Testphase?

Ja. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist über § 1a der AGB ab dem ersten Tag Bestandteil deines Nutzungsvertrags, sobald du BestPost gewerblich einsetzt, und die Testphase ist davon nicht ausgenommen. Du musst ihn also nicht vorher anfordern, um im Test schon echte Videos zu verarbeiten. Getestet wird 14 Tage ohne Kreditkarte, danach kostet Starter 20 Euro im Monat für 120 Posts, Pro 35 Euro für 300 Posts und Business 99 Euro für 1.000 Posts, jährlich jeweils günstiger. Untertitel gibt es ab dem Pro-Tarif.

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